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Quelle:
(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden
Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf
Nachfrage vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine
ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.
(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß und im
Haustierregister angemeldet und gechipt ist.
(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und
anderen Hunden ist.
(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit
durch den Mainzer Gassi Service Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).
(6) Mainzer Gassi Service übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für
Schäden die der Hund während des Hundesitting gegenüber Dritten anrichtet, haftet
alleine der Hundehalter.
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am
Transportfahrzeug des Mainzer Gassi Service haftet der Hundehalter.
(8) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundesitting sowie
während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt der Mainzer Gassi Service keine Haftung.
(9) Der Mainzer Gassi Service verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu
halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu
beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
(10) Hält der Mainzer Gassi Service eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich,
insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt
darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen
Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Trotzdem wird der Mainzer Gassi Service den Halter telefonisch informieren.
(11) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund nach Vereinbarung
pro Gassirunde bzw. Monatsabonnement. Das Gassigehen erfolgt einzeln oder im Rudel, wenn angebracht und nach vorheriger Absprache, auch im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung). Eine Betreuung findet regulär Montag-Sonntag nach Vereinbarung statt.
(12) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit
ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das
Ableben des Hundes besteht. Der Mainzer Gassi Service übernimmt hierfür keinerlei
Haftung.
(13) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der Mainzer Gassi Service vertraglich aus.
(14) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice ist exklusive Anfahrtskosten und entweder bar, per Überweisung oder PayPal zu entrichten. Monatsabonnements für den Gassiservice müssen im voraus bezahlt werden. Die Anfahrtskosten sind bei den Monatsabonnements inklusive.
(15) Sofern der Betreuer keinen selbstständigen Zugang zum Hund verfügt, stellt der
Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person
anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde
eine Vergütung in Höhe von 10,- Euro fällig.
(16) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes haftet Mainzer Gassi Service nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.
(17) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über
den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch
den Mainzer Gassi Service erfolgt nicht.
(18) Der zwischen dem Hundehalter und dem Mainzer Gassi Service geschlossene
Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von
2 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats gekündigt werden. Abonnements
haben eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten. Nach Ablauf der 3 Monate können
Abonnements ebenfalls von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von
2 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.
(19) In die Monatsabonnements sind für Mainzer Gassi Service und den Hundehalter bereits
jeweils 6 Wochen Ausfall einberechnet. Eine Zahlungspause im Urlaub vom
Mainzer Gassi Service oder dem Hundehalter ist in dieser Zeit daher nicht möglich
und der Abo-Preis muss voll bezahlt werden, auch in den Feiertagen von Rheinland-Pfalz. Mainzer Gassi Service gibt
spätestens 6 Wochen vor Urlaubsantritt diesen schriftlich dem Hundehalter
bekannt (ausgenommen Neuverträge). Eine Auszahlung von Restbeträgen bei Abonnements
ist nicht möglich.
(20) Mainzer Gassi Service verpflichtet sich, die Hunde den Wetterbedingungen angepasst zu betreuen. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie anhaltender Hitze, wird dafür gesorgt, dass der Hund die Möglichkeit bekommt, sich zu entleeren. Es werden kurze Runden in schattigen Gebieten, mit Zugang zu Wasser (Baden und Trinken) unternommen. Eine Preisminderung ist in diesem Fall nicht möglich, auch, wenn der Hund keine 60 oder 90 Minuten bewegt wird. Bei gefährlichen Straßenverhältnissen wie Eis oder Schnee bzw. sonstigen Straßenbehinderungen durch Streiks oder Großveranstaltungen kann die Betreuung ohne Entschädigung ausfallen, der Kunde wird so früh wie möglich über einen Ausfall informiert.
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